Physicalfitness Bold Sporttherapeutisches Training & Sport
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Trainingsvereinbarung

 

§ 1 Der Personal Trainer Patricio Bold verpflichtet sich, als solcher, alle Kunden individuell zu betreuen.
Im Preis enthalten sind für die Trainingsstunden in jedem Falle vom PT ausgewählte
Tests und ein individueller Trainingsplan sowie Bereitstellung von Kleingeräten während der Trainingsstunde. Die Leistungen sind an den Kunden / persönlich gebunden und nur nach schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragbar.

 

§ 2 Eine Trainingsstunde beträgt 60 Minuten. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die Zeiten der Beratung und des Trainings werden nach einer Trainingsvereinbarung festgelegt. Wenn der Trainer eine Stunde absagt, wird diese dem Kunden nach seinem Wunsch später gewährt oder ohne Abzüge zurückerstattet. Daraus können keine weitergehende Ansprüche abgelegt werden. Wenn der Kunde das Training in weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, so wird die gesamte gem. §3 vereinbarte Vergütung fällig. In besonderen Härtefällen kann der Trainer darauf verzichten die Stunden zu berechnen, es besteht aber kein Anspruch darauf.

 

§ 3 Das erste Beratungsgespräch (Erstgespräch) von ca. 30-60 Minuten ist kostenlos.

         Im Übrigen gelten die aus Anlage Preisliste ersichtlichen Preise als vereinbart.

         Anlage Preisliste ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

         Der Preis beträgt _______ Euro / _______ Stunde/n / Trainings-Einheiten.

         Gemäß §19 USTG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

         Die ersten 10 Stunden sind unmittelbar nach der Trainingseinheit fällig und in bar zu

         bezahlen. Bei mehr als 10 Stunden auch als Überweisung, innerhalb von 7 Tagen nach

         Erhalt der Rechnung.

 

§ 4 Eine vorhergehende ärztliche Untersuchung auf Tauglichkeit zum angebotenen Fitnessprogramm wird dringend empfohlen. Der vom PT durchgeführte Fitnesscheck kann eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Für die Durchführung der hierfür notwendigen ärztlichen Untersuchung und Attestierung ist der Kunde selbst verantwortlich.

          Der PT kann jedoch als Voraussetzung für die Durchführung einer Trainingseinheit jederzeit ein ärztliches Attest verlangen und diese zur Bedingung für die Durchführung der Trainingseinheit machen.

Bei den nachfolgenden Indikationen ist in jedem Fall vom Kunde zwingend vor Beginn des Trainingsprogramms ein ärztliches Attest vorzulegen, welches die gesundheitlichen

Voraussetzungen für das Fitnessprogramm attestiert und ggfs. dessen Grenzen deutlich macht:

 

  • Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall

  • Koronare Herzkrankheiten

  • Herzrhythmusstörungen

  • Bluthochdruck (Systole >160, Diastole >95)

  • Diabetes Mellitus I und II

  • Akuter oder postoperativer Bandscheibenvorfall

  • Tumorerkrankung

Diese Aufzählung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Der PT kann aber jederzeit ohne Angaben von Gründen auch ohne Kenntnis von einer der genannten Indikationen ein Attest verlangen, wenn damit sichergestellt werden soll, dass durch das Trainingsprogramm die gesundheitlichen Belastungsgrenzen des Kunden nicht überschritten werden.

 

Falls es die körperliche Voraussetzungen (internistische, orthopädische des Kunden

Beschwerden o. ä.) erfordern, wird dies durch seinen Hausarzt ein entsprechendes

Gutachten für eine Trainingsaufnahme ausstellen lassen.

Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen

oder ähnlichen informiert der Kunde sofort den Personal Trainer und beendet gegebenenfalls das Training.

 

§ 5 Der Kunde erklärt:

An Trainings-, Ausbildungs- und Lehreinheiten im Out- / Indoorbereich unter Ausübung

von Freizeitsportarten nehme ich ebenfalls auf eigene Verantwortung und eigenes

Risiko teil.

          Ich fühle mich körperlich und geistig gesund und verpflichte mich, sowohl den

umfangreichen Fragebogen nach meinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und

vollständig auszufüllen, als auch über mir bekannten Krankheiten selbständig

Auskunft zu erteilen.

 

Mir ist bekannt, dass ich die mit der Ausübung der von mir gewünschten Sportart
und Trainingsweise einhergehenden allgemeinen Risiken (z. B.: Stauchungen trotz ausreichendem Aufwärmtraining, Erkältung nach Waldlauf, verschmutzte oder
beschädigte Sportkleidung etc.) selber zu tragen und für die daraus entstehenden
Sach- und Personenschäden grundsätzlich selber aufzukommen habe.

 

§ 6 Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens,

          Körpers oder der Gesundheitsschäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist allerdings nicht

          ausgeschlossen: Für Sach- und Vermögensschäden gilt ein Haftungsausschluss auch bei leichter

          Fahrlässigkeit.

 

Die Teilnahme an diesem Personal Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

Eine Haftung für Zwischenfälle bei der Umsetzung von Empfehlungen kann
vom Personal Trainer nicht übernommen werden.

 

§ 7 Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des obigen Sachverhaltens und den Anamnese- bogen

      wahrheitsgemäß ausgefüllt / beantwortet zu haben. Ich verpflichte mich ferner jede Veränderung

      meines Gesundheitszustandes dem Personal Trainer umgehend mitzu- teilen.

 

 

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